Ein besonderes Thema bei der Einrichtung und Absicherung. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass Ihr Funknetzwerk nicht an Ihrer Haustür aufhört. Es ist durchaus möglich, dass ein Nachbar oder jemand auf der anderen Straßenseite Ihren Router in unberechtigter weise für einen Internetzugang nutzt.
Laut Bundesgerichtshof -
AZ 121/08
- ist jeder WLAN-Nutzer dazu verpflichtet, seinen Internetzugang gegen ungewollte Zugriffe abzusichern